HÄUFIGE FRAGEN
Was Leute vor dem Start wissen wollen
Muss ich Buchhaltung können?
Nein. Du erfasst, was du verkauft und was du ausgegeben hast. ORDiVO ordnet das im Hintergrund den richtigen Konten zu. Wenn deine Treuhänderin später genauer hinschauen will, findet sie die vollständige doppelte Buchhaltung vor.
Kann ich meine Treuhänderin einladen?
Ja, ab dem Pro-Abonnement. Du gibst gezielt frei, worauf sie zugreifen darf, und kannst den Zugang jederzeit wieder entziehen. Sie sieht nur die Firmen, die du freigegeben hast.
Was passiert nach der Testphase?
Vierzehn Tage lang ist der volle Funktionsumfang offen. Danach wählst du ein Abonnement. Bis das erledigt ist, ruht der Zugang – dein Konto und alle Daten bleiben vollständig erhalten und stehen sofort wieder zur Verfügung. Es wird nichts automatisch abgebucht und kein Abonnement automatisch aktiviert.
Kann ich wechseln oder kündigen?
Jederzeit, auf den nächsten Monat. Beim Wechsel nach oben stehen die zusätzlichen Funktionen sofort bereit.
Sind meine Daten in der Schweiz?
Ja. Die Anwendung und die Datenbank laufen auf Schweizer Infrastruktur, die Dateiablage ebenfalls.
Kann ich meine Daten wieder mitnehmen?
Ja. Kunden, Rechnungen und Buchungen lassen sich als Datei exportieren – auch in einer Form, mit der ein Treuhandbüro etwas anfangen kann.
Unterstützt ORDiVO die Schweizer Mehrwertsteuer?
Ja, mit Normalsatz, reduziertem Satz, Sondersatz für Beherbergung sowie befreiten und nicht steuerbaren Umsätzen. Die Sätze verwaltest du in jedem Abonnement selbst, weil sie sich ändern können – zuletzt 2024. Die MWST-Abrechnung bereitet ORDiVO ab dem Pro-Abonnement vor.
Was, wenn ich mehrere Firmen habe?
Ab dem Pro-Abonnement führst du mehrere Firmen nebeneinander. Die Daten bleiben strikt getrennt; gewechselt wird über eine Auswahl oben in der Anwendung.