RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 19. Oktober 2026
Die Regeln für die Nutzung von OrDivo: was OrDivo leistet, was Sie selbst verantworten und wie wir mit Anbindungen, KI, Zahlungen und Daten umgehen.
1. Betreiberin und Geltungsbereich
OrDivo ist eine Software für die Führung eines Unternehmens und seiner Buchhaltung. Betreiberin ist die
Presolutions GmbH
Lerzenstrasse 21
8953 Dietikon
Schweiz
UID CHE-255.669.188 · E-Mail info@presolutions.ch
(nachfolgend „Presolutions“ oder „wir“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jede Nutzung von OrDivo unter ordivo.ch: für Firmen, Einzelunternehmen, Selbständige, Vereine und andere Organisationen, für Privatpersonen, die OrDivo nur für ihre eigene Steuererklärung nutzen, sowie für alle Personen, die eine Kundin als Administratorin, Mitarbeiterin, Treuhänderin oder in einer anderen Rolle einlädt.
Abweichende Bedingungen der Kundin gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Wie wir Personendaten bearbeiten, beschreibt die Datenschutzerklärung.
2. Begriffe
- Kundin: die Firma, Organisation oder Person, die ein OrDivo-Konto eröffnet und damit einen Vertrag mit Presolutions abschliesst. Die weibliche Form gilt für alle Geschlechter.
- Nutzende: alle Personen, die mit Zugangsdaten der Kundin oder auf ihre Einladung hin in OrDivo arbeiten.
- Firmenkonto: ein Konto für ein Unternehmen oder eine Organisation, mit Abonnement.
- Privatkonto: ein Konto einer Privatperson ohne Firma, ausschliesslich für die eigene Steuererklärung.
- Geschäftsdaten: alle Inhalte, welche die Kundin oder die Nutzenden in OrDivo erfassen, hochladen, importieren oder über eine Anbindung übertragen, zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Offerten, Rechnungen, Belege, Buchungen, Lohn- und Steuerangaben.
- Anbindung: eine Verbindung zu einem Dienst Dritter, welche die Kundin selbst einrichtet und wieder trennen kann.
3. Vertragsschluss, Konto und Testphase
Der Vertrag entsteht mit der Eröffnung eines Kontos auf ordivo.ch unter Annahme dieser AGB. Wer ein Firmenkonto eröffnet, bestätigt, dafür berechtigt zu sein. Die Angaben bei der Registrierung müssen wahr und vollständig sein; die E-Mail-Adresse wird bestätigt. Eine E-Mail-Adresse gehört zu genau einem Konto.
Firmenkonten beginnen mit einer kostenlosen Testphase von vierzehn Tagen mit vollem Funktionsumfang. Die Testphase endet von selbst; sie geht nicht stillschweigend in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Wählt die Kundin danach kein Abonnement, ruht der Zugang; die Daten bleiben erhalten (Ziffer 18).
Privatkonten sind kostenlos. Die private Steuererklärung ist in Vorbereitung: Sie soll im Abonnement Pro für die Inhaberin einer Firma enthalten sein; neue Steuererklärungen sind derzeit nicht möglich (Ziffer 9). Der Kauf einer einzelnen Steuererklärung mit einem Privatkonto ist vorbereitet, aber noch nicht freigeschaltet; sobald er angeboten wird, gilt der auf der Website angegebene Preis je Steuerjahr.
4. Leistungen und Stand der Funktionen
OrDivo stellt eine webbasierte Software zur Verfügung. Je nach Abonnement umfasst sie Kunden und Kontakte, Offerten und Aufträge, Rechnungen mit QR-Zahlteil, Zahlungserinnerungen und Mahnungen, Belege und Ausgaben, Produkte und Lager, Projekte, Kalender und Dokumentenablage, die doppelte Buchhaltung mit Journal, Kontenplan, MWST-Abrechnung und Abschluss, Bank und Zahlungsabgleich, Lohn und Lohnausweise, Liegenschaften, Anlagen, Auswertungen, Import und Export, den Zugang für die Treuhand sowie die KI-Funktionen von OrDivo AI. Welche Funktionen zu welchem Abonnement gehören, steht auf der Preisseite. Die Benutzeroberfläche ist deutsch; Dokumente wie Offerten und Rechnungen können auch auf Französisch, Italienisch und Englisch erstellt werden.
Nicht jede Anbindung ist schon verfügbar. Die folgende Übersicht zeigt den Stand am 19. Oktober 2026. Beschreiben diese AGB eine Anbindung, die als „vorbereitet“ oder „nicht angeboten“ bezeichnet ist, gelten die betreffenden Bestimmungen erst, wenn sie in OrDivo angeboten wird und die Kundin sie selbst einrichtet.
- Kunden, Offerten, Aufträge, Rechnungen mit QR-Zahlteil, Zahlungserinnerungen und Mahnungen: verfügbar
-
Produkte, Lager, Projekte, Kalender und Dokumentenablage: verfügbar
je nach Abonnement -
Doppelte Buchhaltung, MWST-Abrechnung, Abschluss und Berichte: verfügbar
Pro; die MWST-Abrechnung wird nicht an die ESTV übermittelt -
Lohn und Lohnausweise: verfügbar
Pro; nicht Swissdec-zertifiziert, keine elektronische Übermittlung an Behörden oder Versicherungen; die Quellensteuer erfasst der Arbeitgeber als extern ermittelten Betrag -
Automatische Berechnung der Quellensteuer, Quellensteuer-Abrechnung und -Meldung an Kantone (ELM): vorbereitet, derzeit nicht freigeschaltet
Steuerfunktionen in Vorbereitung -
Belege mit automatischer Texterkennung (OCR): verfügbar
die Erkennung läuft auf den Servern von OrDivo; mit OrDivo AI nur auf Knopfdruck oder mit eigener Zustimmung der Firma -
OrDivo AI – KI-Assistent und KI-Funktionen: verfügbar
Anbieter: OpenAI -
Diktat über die Spracherkennung des Browsers: verfügbar, wenn Sie es selbst einrichten
je Firma abschaltbar; eine Umwandlung über OpenAI nur, wenn OrDivo sie eingeschaltet hat (Datenschutzerklärung Ziffer 10) -
Vorbereitung der privaten Steuererklärung: vorbereitet, derzeit nicht freigeschaltet
Steuerfunktionen in Vorbereitung: neue Steuererklärungen sind noch nicht möglich, die Kantone werden erst nach fachlicher Prüfung einzeln freigegeben; bestehende Steuerfälle bleiben nutzbar. OrDivo berechnet keine Steuer und reicht nichts ein - Kauf einer einzelnen Steuererklärung mit einem Privatkonto: vorbereitet, derzeit nicht freigeschaltet
-
Import von Kontoauszügen (camt.053/054) und Zahlungsabgleich: verfügbar
Pro - Direkte Verbindung zu einer Bank (Bankschnittstelle, Open Banking): nicht angeboten
- Import aus CSV- und Excel-Dateien: verfügbar
-
Eigene Schnittstellen der Firma (Webhooks, API-Schlüssel, Stripe): verfügbar, wenn Sie es selbst einrichten
Pro - Firmensuche im UID-Register des Bundes: verfügbar
- Online-Zahlung über Payrexx: vorbereitet, derzeit nicht freigeschaltet
-
Microsoft 365: Outlook-Kalender mit Einladungen, Teams-Besprechungen, Versand über das eigene Outlook-Postfach: verfügbar, wenn Sie es selbst einrichten
Pro; Teams-Besprechungen nur mit einem Konto, das sie unterstützt -
Anmeldung mit Microsoft: verfügbar
zusätzlich zur Anmeldung mit E-Mail und Passwort; Verknüpfung nur nach Bestätigung mit dem OrDivo-Passwort - Nachrichten in Kanäle oder Chats von Microsoft Teams: nicht angeboten
-
Microsoft OneDrive: Belege und Verkaufsdokumente ablegen und übernehmen: verfügbar, wenn Sie es selbst einrichten
Pro; OrDivo löscht nichts in OneDrive -
Erinnerungen und Hinweise in OrDivo und per E-Mail: verfügbar
je Person einstellbar; nie an die Kundschaft der Firma - Hinweise per Push-Mitteilung oder SMS: nicht angeboten
-
Anmeldung mit Google: verfügbar
zusätzlich zur Anmeldung mit E-Mail und Passwort -
Google Kalender: verfügbar, wenn Sie es selbst einrichten
nur ein eigener OrDivo-Kalender -
Gmail: Versand von Offerten, Rechnungen und Mahnungen aus dem eigenen Postfach: verfügbar, wenn Sie es selbst einrichten
nur Versand, OrDivo liest den Posteingang nie -
Google Drive: Buchhaltungsdokumente in einem eigenen OrDivo-Ordner ablegen: verfügbar, wenn Sie es selbst einrichten
OrDivo sieht nur, was es selbst dort abgelegt hat, und einzelne Dateien, die du im Google-Auswahlfenster wählst - Google Meet: nicht angeboten
- WhatsApp (Meta): nicht angeboten
- Verknüpfung mit LeadMatch: vorbereitet, derzeit nicht freigeschaltet
- Einreichung bei Steuerbehörden oder der ESTV: nicht angeboten
Wir entwickeln OrDivo laufend weiter. Funktionen können sich ändern, solange der wesentliche Umfang des gewählten Abonnements erhalten bleibt (Ziffer 22).
5. Was OrDivo nicht ist
OrDivo ist eine Software. Presolutions erbringt mit OrDivo keine Treuhanddienstleistungen, keine Steuerberatung, keine Revision oder Prüfung, keine Rechtsberatung und keine Bank-, Zahlungs- oder Verwahrungsdienstleistungen. Presolutions ist weder Bank noch Zahlungsinstitut noch Behörde. Wo OrDivo Berechnungen, Vorschläge oder Hinweise liefert, ersetzen diese keine fachliche Prüfung im Einzelfall.
Arbeitet die Kundin mit einer Treuhänderin, einem Steuerberater oder einer Revisionsstelle zusammen, besteht dieses Mandat allein zwischen der Kundin und dieser Fachperson. Bestellt die Kundin in OrDivo eine ausdrücklich so bezeichnete Dienstleistung einer Fachperson von Presolutions, gelten dafür die bei der Bestellung genannten Bedingungen. Ohne eine solche Bestellung sind alle Funktionen von OrDivo automatische Software-Funktionen.
6. Ihre Verantwortung für Buchhaltung und Unterlagen
OrDivo unterstützt die Buchführung: Belege können erfasst und zugeordnet, Konten vorgeschlagen, Zahlungen abgeglichen, die Mehrwertsteuer berechnet und Berichte erstellt werden. Die Verantwortung für die Geschäftsbücher bleibt jedoch bei der Kundin. Insbesondere gilt:
- Die Kundin ist für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit ihrer Buchführung, ihrer MWST-Abrechnungen, Lohnabrechnungen und Steuererklärungen verantwortlich.
- Sie liefert die Belege und Angaben, auf denen OrDivo aufbaut, und sorgt dafür, dass diese korrekt und vollständig sind.
- Sie prüft Buchungen, Kontierungen, MWST-Codes, Abschlüsse, Abrechnungen und Einreichungen, bevor sie rechtlich oder geschäftlich verbindlich werden, besonders wenn sie automatisch vorgeschlagen wurden.
- OrDivo gewährleistet nicht, dass jede automatische Zuordnung, Erkennung oder Berechnung richtig ist.
- Erinnerungen und Hinweise auf Fälligkeiten und Fristen sind eine Hilfe. Sie beruhen auf den in OrDivo erfassten Daten und können fehlen, verspätet eintreffen oder unvollständig sein; für die Einhaltung von Fristen bleibt die Kundin verantwortlich.
- OrDivo ersetzt keine Prüfung durch eine Treuhänderin oder Revisionsstelle, wo eine solche gesetzlich vorgeschrieben oder geschäftlich angezeigt ist.
7. Künstliche Intelligenz (OrDivo AI)
OrDivo enthält Funktionen, die künstliche Intelligenz (KI) verwenden („OrDivo AI“). Je nach Abonnement und Freigabe helfen sie insbesondere,
- Fragen zum eigenen Betrieb zu beantworten und Zusammenfassungen und Auswertungen zu liefern,
- Texte für Offerten, Rechnungen und Nachrichten zu formulieren und zu prüfen,
- Ausgaben, Belege und Bankbewegungen einzuordnen sowie Konten, MWST-Codes und Buchungen vorzuschlagen,
- Auffälligkeiten zu erkennen und den Zahlungsabgleich vorzubereiten,
- Belege für die private Steuererklärung einzuordnen,
- wenn die Firma dies einschaltet, wichtige Erinnerungen an die eigenen Mitarbeitenden in eigene Worte zu fassen (standardmässig ausgeschaltet),
- Belege zu lesen, die die lokale Texterkennung nicht sicher lesen kann – auf Knopfdruck für einen einzelnen Beleg oder, wenn die Firma dies ausdrücklich einschaltet, automatisch (standardmässig ausgeschaltet).
KI-Ergebnisse sind Vorschläge. Sie können unvollständig, veraltet oder falsch sein; Texte aus Dokumenten können falsch gelesen, Buchungs- und Steuerklassifikationen falsch vorgeschlagen werden. KI-Ergebnisse sind keine Treuhand-, Steuer- oder Rechtsberatung. OrDivo AI speichert, versendet oder bucht nichts ohne Bestätigung einer berechtigten Person; die Kundin prüft wesentliche Vorschläge, bevor sie diese bestätigt. Einzige Ausnahme sind die eingeschalteten Erinnerungstexte: Sie gehen ohne Einzelbestätigung nur an Personen der Firma, und OrDivo verwendet sie nur, wenn alle Zahlen, Daten und Nummern darin mit den gespeicherten Angaben übereinstimmen, sonst den Standardtext. Eine weitere Ausnahme: Hat die Firma die Offerten-Automatik für übernommene LeadMatch-Anfragen eingeschaltet, legt OrDivo AI dafür einen Offertentwurf an; der Entwurf wird nie ohne Bestätigung versendet.
Für die KI-Funktionen setzen wir einen externen Anbieter ein (derzeit OpenAI). Welche Daten dabei übermittelt werden, beschreibt die Datenschutzerklärung. Das Diktat im KI-Assistenten nutzt, wo möglich, die Spracherkennung des Browsers (je nach Browser verarbeitet dessen Hersteller die Aufnahme), sonst – nur wenn OrDivo sie eingeschaltet hat – die Transkription des KI-Anbieters. Das Diktat kann in den Einstellungen der Firma ausgeschaltet werden. Die Nutzung der KI ist durch ein monatliches Guthaben begrenzt (Ziffer 11).
8. Belege, Dokumente und automatische Erkennung
Die Kundin kann Dokumente wie PDF-Dateien und Bilder von Quittungen und Rechnungen hochladen. OrDivo liest daraus mit einer Texterkennung (OCR), die auf den Servern von OrDivo läuft, Angaben wie Lieferant, Datum, Betrag, MWST, Rechnungsnummer oder Zahlungsangaben aus und belegt damit Felder vor. Zusätzlich mit OrDivo AI (Ziffer 7) gelesen wird ein Beleg nur auf ausdrücklichen Wunsch einer Person oder, wenn die Firma dies eingeschaltet hat, automatisch bei unsicherer Erkennung; dann geht ein Bild des Belegs an den KI-Anbieter. Eine Ausgabe entsteht erst, wenn eine Person den Beleg bestätigt.
Automatisch erkannte Werte können fehlerhaft sein, etwa bei schlecht lesbaren, unvollständigen, handschriftlichen oder ungewöhnlich gestalteten Dokumenten. Die Kundin prüft wesentliche Werte, insbesondere Beträge, MWST, Daten, Konto- und Rechnungsnummern, bevor sie verbucht oder bezahlt.
Die Kundin darf nur Dokumente hochladen, zu deren Bearbeitung sie berechtigt ist. Dateien mit Schadsoftware oder rechtswidrigem Inhalt sind verboten. OrDivo begrenzt Dateitypen und Dateigrössen.
9. Steuerfunktionen und Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer: OrDivo berechnet die MWST auf Rechnungen und erstellt aus dem Journal einen Vorschlag für die MWST-Abrechnung. Die Steuersätze verwaltet die Kundin selbst. OrDivo übermittelt keine Abrechnung an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV); die Kundin prüft den Vorschlag und reicht selbst ein.
Private Steuererklärung: OrDivo führt durch die Angaben für die Steuererklärung, sammelt die Belege, prüft die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität (Prüfbericht) und stellt eine Übertragungshilfe als PDF und Datei zusammen. Diese Steuerfunktion ist in Vorbereitung: Neue Steuererklärungen sind derzeit nicht möglich; einzelne Kantone werden erst nach fachlicher Prüfung freigegeben. Bestehende Steuerfälle bleiben nutzbar. OrDivo berechnet keine Steuerbeträge, erstellt keine Datei im Format eCH-0119 und reicht nichts bei einer Steuerbehörde ein. Eingereicht wird im offiziellen Portal bzw. mit der Software des Kantons durch die steuerpflichtige Person selbst.
Quellensteuer im Lohn: OrDivo berechnet die Quellensteuer nicht. Den Abzug ermittelt die Kundin ausserhalb von OrDivo (zum Beispiel aus der Abrechnung oder Verfügung des Kantons oder über eine Treuhänderin) und erfasst ihn je Person und Monat als Betrag; OrDivo zieht genau diesen Betrag ab. OrDivo erstellt keine Quellensteuerabrechnung für Kantone und übermittelt nichts.
- Steuerregeln, Sätze und Abzüge ändern sich. Die in OrDivo hinterlegten Regeln beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen im Zeitpunkt der Umsetzung und können unvollständig oder überholt sein.
- Massgebend sind stets die Entscheide und Auslegungen der zuständigen Steuerbehörden.
- Die Kundin prüft die Angaben vor der Einreichung und ist für Vollständigkeit und Fristen verantwortlich, sofern nicht eine Treuhänderin dies in einem separaten Mandat übernommen hat.
10. Bankdaten, Zahlungsabgleich und Lohnzahlungen
OrDivo kann Bankkonten der Kundin führen, Kontoauszüge im Format camt.053 oder camt.054 übernehmen, welche die Kundin bei ihrer Bank bezieht, und Bankbewegungen mit offenen Rechnungen und Belegen abgleichen. Der Abgleich ist ein Vorschlag, den eine Person bestätigt. OrDivo erstellt Rechnungen mit Swiss QR-Zahlteil und kann für Nettolöhne eine Zahlungsdatei (pain.001) erstellen, welche die Kundin selbst bei ihrer Bank hochlädt und vorher prüft.
Presolutions ist keine Bank, führt keine Konten für die Kundin, hält keine Gelder der Kundin und löst keine Zahlungen von Bankkonten der Kundin aus. Eine direkte Verbindung zu einer Bank über eine Bankschnittstelle bietet OrDivo nicht an. Wird sie künftig angeboten, erfolgt die Anmeldung ausschliesslich über das Verfahren der Bank oder eines dafür zugelassenen Anbieters; Zugangsdaten zum Online-Banking speichert OrDivo nicht. Ob eine Bank unterstützt wird, hängt dann von der Bank, ihrer Schnittstelle und der Zustimmung der Kundin ab.
11. Preise, Zahlung und KI-Guthaben
Es gelten die Preise auf der Preisseite im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 8.1 %); der Zahlungsbeleg weist sie aus. Abonnemente werden monatlich im Voraus abgerechnet; es gibt keine Einrichtungsgebühr und keine Mindestlaufzeit.
Die Online-Zahlung ist derzeit noch nicht freigeschaltet. Bis dahin schaltet Presolutions Abonnemente nach Vereinbarung mit der Kundin frei, und die Abrechnung erfolgt nach dieser Vereinbarung. Sobald die Online-Zahlung angeboten wird, gilt: Zahlungen werden über die Payrexx AG abgewickelt. Die Zahlungsdaten werden auf der Zahlungsseite von Payrexx eingegeben; OrDivo erhält und speichert keine vollständigen Kartendaten. Ein Abonnement führt Payrexx als monatliches Abonnement, das sich automatisch verlängert und Payrexx die Folgebeträge belastet; die bezahlte Periode beginnt mit der Zahlung, auch während der Testphase. Schlägt eine Belastung fehl, informieren wir die Kundin; bleibt die Zahlung aus, folgt eine Schonfrist von sieben Tagen ab dem ersten Fehlschlag und danach die Sperre des Zugangs, bis die Kundin das Abonnement mit einer neuen Zahlung fortsetzt. Daten werden durch die Sperre nicht gelöscht. Welche Zahlungsmittel angeboten werden, zeigt die Zahlungsseite.
Jedes Abonnement enthält ein monatliches Guthaben für OrDivo AI. Ist es aufgebraucht, stehen die KI-Funktionen bis zur nächsten Abrechnungsperiode nicht mehr zur Verfügung, sofern die Kundin kein zusätzliches Guthaben („Boost“) erhält. Nicht verbrauchtes Guthaben, auch aus einem Boost, verfällt mit dem Ende der Abrechnungsperiode und wird nicht ausbezahlt. Bezahltes Zusatzguthaben wird erst nach bestätigter Zahlung freigeschaltet.
Änderungen der Listenpreise teilen wir mindestens dreissig Tage im Voraus mit. Ein laufendes Abonnement behält im selben Abonnement seinen vereinbarten Preis, auch wenn die Listenpreise steigen; erneute Belastungsversuche und die Schonfrist ändern daran nichts. Der vereinbarte Preis endet mit dem Ende des Abonnements oder mit einem Wechsel in ein anderes Abonnement: Ein späteres neues Abonnement und das Abonnement nach einem Wechsel gelten zum dann aktuellen Listenpreis, der damit zum neuen vereinbarten Preis wird. Sinkt der Listenpreis unter den vereinbarten Preis, gilt der tiefere Preis ab der nächsten Verlängerung.
12. Anbindungen an Dienste Dritter
OrDivo kann mit Diensten Dritter verbunden werden. Jede Anbindung ist freiwillig und wird von der Kundin oder einer von ihr berechtigten Person selbst eingerichtet, über das Anmeldeverfahren des jeweiligen Anbieters (OAuth). OrDivo erhält dabei nur die Berechtigungen, die diese Person beim Anbieter bestätigt, und speichert keine Passwörter dieser Dienste. Die Zugangsschlüssel (Tokens) werden verschlüsselt auf dem Server gespeichert. Eine Anbindung kann in OrDivo getrennt werden; den Zugang kann die Person zusätzlich beim Anbieter widerrufen.
Für den Dienst des Dritten gelten dessen Bedingungen. Presolutions ist für Verfügbarkeit, Funktionsweise und Datenbearbeitung des Drittdienstes nicht verantwortlich. Ändert ein Anbieter seine Schnittstelle oder Bedingungen, kann eine Anbindung eingeschränkt werden oder wegfallen.
12.1 Microsoft (Anmeldung, Outlook, Kalender, Teams)
Die Microsoft-Anbindung ist Teil des Abonnements Pro. Die Kundin kann ihr eigenes Microsoft-Konto verbinden, also ein Geschäftskonto ihrer Microsoft-365- bzw. Microsoft-Entra-ID-Umgebung oder, soweit Microsoft dies zulässt, ein persönliches Microsoft-Konto; nie ein Konto von Presolutions. Je nach erteilter Berechtigung kann OrDivo damit
- Termine aus OrDivo im Outlook-Kalender der verbundenen Person anlegen, ändern und absagen; ist eine Kundin als Teilnehmerin eingetragen, verschickt Microsoft die Einladung, Änderungen und Absagen,
- für solche Termine eine Online-Besprechung in Microsoft Teams anlegen, sofern das verbundene Konto Teams-Besprechungen unterstützt,
- Nachrichten der Kundin, etwa Offerten und Rechnungen, nach Vorschau und Bestätigung aus dem Outlook-Postfach der Person versenden, welche die Anbindung eingerichtet hat,
- Dokumente mit OneDrive abgleichen (Ziffer 12.2),
- sofern freigeschaltet, die Anmeldung bei OrDivo mit dem Microsoft-Konto ermöglichen; ein OrDivo-Konto wird damit nur nach ausdrücklicher Bestätigung verknüpft, nie allein aufgrund derselben E-Mail-Adresse.
Nachrichten in Kanäle oder Chats von Microsoft Teams versendet OrDivo nicht. Die Anmeldung erfolgt bei Microsoft; OrDivo erhält kein Microsoft-Passwort. Die Kundin ist für Nachrichten, Einladungen und Besprechungen verantwortlich, die über ihr Konto versendet oder angelegt werden. Ist die Anbindung unterbrochen, etwa weil eine Berechtigung abgelaufen ist, weist OrDivo darauf hin; OrDivo selbst bleibt nutzbar. Beim Trennen der Anbindung löscht OrDivo die gespeicherten Zugangsschlüssel; die Freigabe bei Microsoft widerruft die Kundin zusätzlich in ihrem Microsoft-Konto bzw. ihre Administration in Microsoft Entra ID.
12.2 OneDrive
Die Anbindung an Microsoft OneDrive ist Teil des Abonnements Pro. Sie steht zur Verfügung, wenn eine berechtigte Person das Microsoft-Konto verbunden und OneDrive bei Microsoft freigegeben hat. Es gilt:
- Die Kundin wählt Ordner in ihrem eigenen OneDrive und bestimmt je Zweck, ob OrDivo Kopien hochlädt, neue Dateien als Belege übernimmt oder beides. Bereits vorhandene Dokumente überträgt OrDivo nicht rückwirkend.
- OrDivo löscht aufgrund des Abgleichs weder in OneDrive noch in OrDivo etwas. Wird eine Datei in OneDrive geändert, verschoben oder gelöscht, zeigt OrDivo dies an; der Beleg in OrDivo bleibt unverändert.
- Ein Abgleich kann zu Konflikten führen, etwa zu doppelten Dokumenten, umbenannten Dateien oder sich widersprechenden Änderungen. OrDivo legt solche Fälle der Kundin zur Entscheidung vor.
- Private Steuerunterlagen sowie Lohn- und Liegenschaftsdokumente werden nie abgeglichen.
- Geänderte Berechtigungen bei Microsoft, gesperrte Konten oder Ausfälle von Microsoft können den Abgleich unterbrechen.
- Kopien in OneDrive sind keine von Presolutions geschuldete Datensicherung. Wir können nicht zusichern, dass eine gelöschte Datei wiederhergestellt werden kann.
- Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bleiben bei der Kundin, unabhängig davon, wo Dokumente abgelegt sind.
12.3 Google
Die Google-Anbindung ist freiwillig. Die Kundin kann ihr eigenes Google-Konto verbinden, um sich mit Google anzumelden, Termine in einem eigenen OrDivo-Kalender im Google Kalender abzugleichen, Offerten, Rechnungen und Mahnungen aus dem eigenen Gmail-Postfach zu versenden (OrDivo liest den Posteingang nie) oder Buchhaltungsdokumente in einem eigenen, von OrDivo angelegten Google-Drive-Ordner abzulegen (OrDivo sieht dabei ausschliesslich, was es selbst dort abgelegt hat, sowie einzelne Dateien, die eine Person im Google-Auswahlfenster selbst wählt). Jede dieser Berechtigungen ist einzeln zustimmungspflichtig. Die Anmeldung erfolgt bei Google; OrDivo erhält kein Google-Passwort und nutzt nur die bestätigten Berechtigungen. Google Meet bietet OrDivo nicht an.
12.4 WhatsApp
Eine Anbindung an WhatsApp (WhatsApp Business Platform von Meta) bietet OrDivo derzeit nicht an. Wird sie eingeführt, darf die Kundin darüber nur Personen kontaktieren, bei denen dies rechtlich zulässig ist und eine erforderliche Einwilligung vorliegt; für den Inhalt ihrer Nachrichten ist sie verantwortlich.
12.5 E-Mail-Versand
OrDivo versendet E-Mails über die Microsoft-365-Umgebung von Presolutions, und zwar
- Systemnachrichten von OrDivo, etwa zur Bestätigung der E-Mail-Adresse, zum Zurücksetzen des Passworts, zu Sicherheit, Testphase und Abonnement, von der Adresse no-reply@ordivo.ch;
- Nachrichten der Kundin an ihre Kundinnen und Kunden, etwa Offerten, Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Terminerinnerungen. Sie gehen im Namen der Kundin als „<Firma> via OrDivo“ ebenfalls von no-reply@ordivo.ch aus; Antworten gehen an die E-Mail-Adresse der Firma.
Nachrichten der Kundin werden erst versendet, wenn eine Person dies auslöst oder die Kundin einen automatischen Versand eingeschaltet hat, etwa für Mahnungen oder wiederkehrende Rechnungen. Für Inhalt, Empfängerinnen und Zulässigkeit dieser Nachrichten ist die Kundin verantwortlich.
12.6 Verknüpfung mit LeadMatch
LeadMatch ist ein eigenständiges Angebot von Presolutions zur Vermittlung von Anfragen. OrDivo und LeadMatch bleiben getrennte Anwendungen mit getrennten Konten. Heute findet zwischen OrDivo und LeadMatch kein Datenaustausch statt; die Verknüpfung ist vorbereitet. Wird sie angeboten, gilt:
- Die Verknüpfung entsteht nur, wenn eine berechtigte Person der Kundin sie ausdrücklich bestätigt; Konten werden nicht allein deshalb verbunden, weil dieselbe E-Mail-Adresse verwendet wird.
- Passwörter werden nicht übertragen oder abgeglichen; die Verbindung beruht auf einer gesicherten Freigabe zwischen den Anwendungen.
- Übertragen werden nur die für den Zweck nötigen Angaben, etwa Kontaktangaben und Beschreibung einer Anfrage, Referenznummern, Kategorie, Status und Termine sowie der Stand von Offerte, Auftrag und Rechnung; Einzelheiten nennt die Datenschutzerklärung.
- Die Verknüpfung kann jederzeit getrennt werden.
12.7 Eigene Schnittstellen der Firma
Im Abonnement Pro kann die Kundin eigene Schnittstellen einrichten, etwa Webhooks an eine von ihr bestimmte Adresse, API-Schlüssel für eigene Systeme oder einen Import von einem Zahlungsanbieter mit ihrem eigenen Schlüssel. Die Kundin bestimmt die Empfänger und ist dafür verantwortlich, dass diese die Daten rechtmässig bearbeiten.
13. Import und Datenübernahme
OrDivo kann Daten aus Dateien übernehmen, etwa Kunden, Lieferanten und Produkte aus CSV- oder Excel-Dateien, Kontoauszüge sowie Abrechnungen von Zahlungsanbietern und Kassen, soweit OrDivo das jeweilige Format unterstützt. Die Qualität der übernommenen Daten hängt von der Quelldatei ab. Die Zuordnung der Felder kann unvollständig oder unpassend sein, und die Erkennung von Doppeln ist eine Hilfe, keine Gewähr. Die Kundin prüft importierte Daten vor der weiteren Verwendung. Für Fehler, die bereits in der Quelldatei enthalten sind, ist Presolutions nicht verantwortlich.
14. Zugang für Team, Treuhand, Support und Plattform
Die Kundin bestimmt, wer Zugang zu ihren Daten erhält. Sie kann Mitarbeitende mit Rollen einladen und je nach Abonnement ihrer Treuhänderin gezielt Zugriff auf ausgewählte Bereiche geben und diesen jederzeit entziehen. Die Kundin ist dafür verantwortlich, dass nur berechtigte Personen Zugang haben, und für Handlungen, die mit Zugängen ihres Kontos vorgenommen werden.
Mitarbeitende von Presolutions greifen wie folgt zu:
- Plattformverwaltung: Für Betrieb, Abrechnung und Sicherheit sehen berechtigte Mitarbeitende Stammdaten der Firma, Abonnement, die Liste der Nutzenden mit Rolle und letzter Anmeldung, die KI-Nutzung und den Status von Anbindungen, nicht aber die Geschäftsdaten.
- Support mit Freigabe: Auf Geschäftsdaten greifen sie nur zu, wenn die Inhaberin dies für einen Supportfall freigibt, befristet und für die gewählten Bereiche. Die Freigabe kann jederzeit widerrufen werden.
- Notzugang: Nur in einem dringenden Fall, etwa zur Behebung einer Störung oder Abwehr einer Gefahr, und nur mit Begründung ist ein Notzugang ohne Freigabe möglich: höchstens sechzig Minuten, nur lesend, ohne Lohn- und Liegenschaftsdaten, mit sofortiger Mitteilung an die Inhaberin.
- Bestellte Dienstleistungen: Bestellt die Kundin eine Dienstleistung einer Fachperson, erhält diese einen befristeten Zugang zu den freigegebenen Bereichen.
Jeder dieser Zugriffe wird protokolliert; die Inhaberin sieht Support-Zugriffe in OrDivo.
15. Pflichten bei der Nutzung
- Zugangsdaten sind geheim zu halten und durch ein starkes, nicht anderweitig verwendetes Passwort zu schützen. Ein Verdacht auf Missbrauch ist uns sofort zu melden.
- OrDivo darf nur rechtmässig genutzt werden. Verboten sind insbesondere das Umgehen von Schutz- und Abrechnungsmechanismen, automatisierte Massenabfragen, der Versuch, auf fremde Daten zuzugreifen, sowie das Hochladen von Schadsoftware.
- Die Kundin stellt sicher, dass sie Personendaten Dritter, etwa von Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden, in OrDivo bearbeiten darf und die betroffenen Personen soweit nötig informiert sind.
- Wir dürfen Zugänge vorübergehend sperren, wenn eine erhebliche Gefahr für OrDivo, andere Kundinnen oder Dritte besteht oder ein schwerer Verstoss gegen diese AGB vorliegt. Wir informieren die Kundin, soweit dies möglich und zulässig ist.
16. Bearbeitung Ihrer Geschäftsdaten in unserem Auftrag
Soweit die Geschäftsdaten Personendaten enthalten, etwa von Kundinnen, Lieferanten oder Mitarbeitenden der Kundin, bearbeitet Presolutions sie als Auftragsbearbeiterin im Sinne des Schweizer Datenschutzgesetzes für die Kundin. Presolutions
- bearbeitet diese Daten nur, um OrDivo für die Kundin zu betreiben, und nach ihren Anweisungen, wie sie sich aus der Nutzung von OrDivo und diesen AGB ergeben;
- verpflichtet ihre Mitarbeitenden zur Vertraulichkeit;
- trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Datensicherheit;
- setzt Unterauftragsbearbeiter nur ein, soweit sie in der Datenschutzerklärung genannt sind, und verpflichtet sie entsprechend; über neue Unterauftragsbearbeiter informieren wir vorab, die Kundin kann aus wichtigem Grund widersprechen und das Abonnement kündigen;
- unterstützt die Kundin bei Anfragen betroffener Personen und meldet ihr Verletzungen der Datensicherheit, die ihre Daten betreffen, so rasch wie möglich;
- löscht oder gibt die Daten nach Vertragsende gemäss Ziffer 18 zurück.
Für die Rechtmässigkeit der Bearbeitung dieser Daten bleibt die Kundin verantwortlich. Für eigene Zwecke, etwa Konto, Abrechnung und Sicherheit, ist Presolutions selbst Verantwortliche; dazu gilt die Datenschutzerklärung.
17. Datenhaltung, Sicherung und Export
Anwendung, Datenbank und Dateiablage von OrDivo laufen auf Servern, die Presolutions in der Schweiz betreibt. Die Datenbank wird täglich gesichert; die Sicherungen liegen auf einem getrennten System von Presolutions und werden nach sechzig Tagen überschrieben. Die Übertragung ist verschlüsselt (HTTPS); gespeicherte Geschäftsdaten, Dokumente und Sicherungen sind nicht zusätzlich verschlüsselt, ausgenommen einzelne besonders heikle Angaben (siehe Datenschutzerklärung). Wir treffen angemessene technische Massnahmen zur Sicherung und Wiederherstellung, können einen Verlust von Daten aber nicht in jedem Fall ausschliessen. Einzelne Dienste, etwa der KI-Anbieter und der E-Mail-Versand, bearbeiten Daten auch ausserhalb der Schweiz (siehe Datenschutzerklärung).
Je nach Abonnement kann die Kundin das Journal und Berichte sowie Listen ihrer Daten (etwa Kunden, Produkte, Offerten, Rechnungen und Aufwände) selbst als Datei exportieren; ein Export aller Daten samt Originaldateien steht nicht als eigene Funktion zur Verfügung. Einen Export weiterer Daten stellen wir auf Anfrage an support@ordivo.ch zur Verfügung. Wir empfehlen, wichtige Unterlagen zusätzlich selbst aufzubewahren.
18. Aufbewahrungspflichten und Löschung
Geschäftsbücher, Buchungsbelege und weitere Unterlagen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, in der Schweiz in der Regel während zehn Jahren (Art. 958f OR); für die Mehrwertsteuer und bei Immobilien können besondere Fristen gelten. Diese Pflichten treffen die Kundin. OrDivo hilft beim Aufbewahren, ersetzt aber keine eigene, den Vorschriften entsprechende Archivierung.
Zugang nach dem Ende. Nach dem Ende der Testphase, bei einer Sperre und nach dem Ende eines gekündigten Abonnements kann die Kundin während 12 Monaten ihre Buchhaltung in OrDivo weiter lesen (ohne neue Buchungen) und die verfügbaren Exporte (Ziffer 17) selbst herunterladen. Wir weisen sie vor dem Ende dieser Frist, spätestens 30 Tage davor, darauf hin. Danach endet dieser Zugang; die Daten werden deswegen nicht gelöscht, und ein Export ist auf Anfrage an support@ordivo.ch oder mit einem neuen Abonnement möglich. Diese Zugangsdauer ist keine Aufbewahrungsfrist: OrDivo sichert der Kundin nicht zu, dass ihre Daten in OrDivo während der gesetzlichen Fristen verfügbar bleiben oder ein den Vorschriften genügendes Archiv bilden. Die Kundin exportiert und bewahrt selbst auf, was sie aufbewahren muss.
Nach Ende der Testphase, bei einer Sperre und nach einer Kündigung bleiben die Daten zunächst gespeichert, damit die Kundin sie im oben beschriebenen Umfang lesen oder exportieren kann. Ihr persönliches Konto kann eine Person selbst löschen (Mein Profil › Konto löschen; siehe Datenschutzerklärung). Eine Löschung der Firma nimmt Presolutions auf Verlangen der Kundin vor (Anfrage an support@ordivo.ch), soweit wir die Daten nicht selbst aufbewahren müssen. Unterlagen zu unserer eigenen Abrechnung sowie Protokolle, die wir aus rechtlichen Gründen aufbewahren müssen, bleiben länger gespeichert; Kopien in Datensicherungen werden mit deren regulärem Ablauf entfernt. Die Kundin sollte ihre Daten vor einer Löschung exportieren.
19. Verfügbarkeit und Wartung
Wir betreiben OrDivo mit der Sorgfalt, die für eine Geschäftsanwendung erwartet werden darf, schulden aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Geplante Wartungen führen wir nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durch. OrDivo hängt teilweise von Diensten Dritter ab, deren Verfügbarkeit wir nicht beeinflussen, insbesondere OpenAI, Microsoft, Google, Meta, Payrexx, E-Mail-Systeme, Banken, Behörden und weitere Schnittstellen. Fällt ein solcher Dienst aus, können einzelne Funktionen fehlen.
20. Haftung
Presolutions haftet für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Presolutions, soweit gesetzlich zulässig, nur für unmittelbare Schäden und höchstens bis zum Betrag, den die Kundin in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für OrDivo bezahlt hat. Bei unentgeltlicher Nutzung, etwa während der Testphase oder mit einem Privatkonto ohne Kauf, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, der durch eine eigene Sicherung vermeidbar gewesen wäre, sowie Bussen, Zinsen und Nachsteuern haftet Presolutions bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
Presolutions haftet insbesondere nicht für Schäden, soweit sie beruhen auf
- unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben, Belegen oder Importdateien der Kundin,
- der Übernahme von KI- oder Erkennungsergebnissen, automatischen Vorschlägen oder Berechnungen, welche die Kundin trotz Pflicht zur Prüfung (Ziffern 6 bis 9) nicht geprüft hat,
- Ausfällen, Änderungen oder Fehlern von Diensten Dritter, die Presolutions nicht zu vertreten hat,
- höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder Störungen ausserhalb unseres Einflussbereichs,
- der Weitergabe von Zugangsdaten durch die Kundin oder Handlungen von ihr berechtigter Personen.
Die Haftung für Hilfspersonen ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
21. Laufzeit, Kündigung und Sperre
Abonnemente laufen auf unbestimmte Zeit und können von der Kundin jederzeit auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden, in der Anwendung (Abonnement › Abonnement kündigen) oder per E-Mail an support@ordivo.ch; bis zum Ende der Periode bleibt der Zugang bestehen. Bereits bezahlte Beträge werden bei einer Kündigung nicht zurückerstattet, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht. Ein Wechsel auf ein höheres Abonnement gilt bei Online-Zahlung sofort: belastet wird die anteilige Differenz für die restlichen Tage der laufenden Periode; mit diesem Kauf stimmt die Kundin dem neuen Monatsbetrag ab der nächsten Periode zu. Ein Wechsel auf ein tieferes Abonnement gilt bei Online-Zahlung ab der nächsten Periode, bei einem von OrDivo verrechneten Abonnement sofort. Eine Kündigung eines Online-Abonnements lässt sich nicht zurücknehmen; ein neues Abonnement kann jederzeit abgeschlossen werden und beginnt mit der Zahlung – eine noch laufende, bereits bezahlte Periode wird darauf nicht angerechnet.
Presolutions kann den Vertrag mit einer Frist von dreissig Tagen auf das Ende einer Abrechnungsperiode kündigen. Aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerem Missbrauch oder anhaltendem Zahlungsverzug nach der Schonfrist, kann jede Partei den Vertrag fristlos kündigen. Nach Vertragsende gilt Ziffer 18.
22. Änderungen dieser AGB und der Leistungen
Wir können diese AGB und den Leistungsumfang anpassen, etwa wegen neuer Funktionen, geänderter Gesetze oder geänderter Bedingungen von Anbietern. Wesentliche Änderungen teilen wir mindestens dreissig Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder in der Anwendung mit. Ist die Kundin nicht einverstanden, kann sie das Abonnement auf das Inkrafttreten kündigen; nutzt sie OrDivo danach weiter, gelten die geänderten AGB. Änderungen, die ausschliesslich zugunsten der Kundin wirken oder rein redaktionell sind, gelten sofort.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist Dietikon, Kanton Zürich, soweit das Gesetz keinen zwingenden anderen Gerichtsstand vorsieht, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.
Version 2026-10-19.1 · Presolutions GmbH, 8953 Dietikon